Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn eines referendumspflichtigen Erlasses
(Art. 28ff RIG / Art. 13 GO / Art. 6 GG)

Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmungen verlangt worden ist, hat der

Teilzonenplan Hueberspitz

mit der Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen Rechtsgültigkeit erlangt. Die neuen Pläne werden vollzogen.