Planauflage

Der Gemeinderat legt in Anwendung von Art. 41 des kant. Strassengesetzes (sGS 732.1) ein Strassenprojekt mit folgendem Inhalt auf:

Teilstrassenplan Erlenmadstrasse

Neuklassierung / Ergänzung Erlenmadstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse, Nr. 17)

Gemeinderatsbeschluss: 22. April 2026

Auflageort: Rathaus Marbach, Gemeinderatskanzlei

Auflagefrist: 3. August 2026 bis 1. September 2026

Wer private, aus dem Grundbuch ersichtliche Rechte abtreten muss, erhält eine persönliche Anzeige. Einsprachen gegen das Bauprojekt, gegen die Zulässigkeit der Enteignung und gegen die Einteilung der Strasse sind innert der Auflagefrist dem Gemeinderat Marbach schriftlich und begründet zuzustellen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP).

 

9437 Marbach, 31. Juli 2026  DER GEMEINDERAT