Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist für die Sicherstellung einer hinreichenden Erschliessung eine Neuklassierung der Zufahrt für die Grundstücke Nr. 1211, 1212 und 1880 (Gemeindestrasse 3. Klasse) geplant. Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) sorgt die zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Bestandteil des Mitwirkungsverfahrens ist der Teilstrassenplan Erschliessungsstichstrasse Eggerstrasse.

Die Unterlagen sind vom 01.07.2025 bis 30.07.2025 auf dem Gemeindeamt (Rathaus, Büro 1) sowie auf der Website www.marbach.ch einsehbar. Stellungnahmen zum Teilstrassenplan können innert der angesetzten Frist dem Gemeinderat, Obergasse 4, 9437 Marbach, schriftlich eingereicht werden.

GEMEINDERAT MARBACH