P L A N A U F L A G E

Der Gemeinderat Marbach hat am 19. August 2025 erlassen:

Teilzonenplan Hueberspitz, Parzellen Nrn. 176/177

In Anwendung von Art. 41 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) wird ein Auflageverfahren durchgeführt. Der Teilzonenplan liegt unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen, vom 12. September 2025 bis 13. Oktober 2025, im Rathaus Marbach, Gemeinderatskanzlei, 2. Stock, Büro Nr. 2, zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Marbach erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhaltes, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.